
Leiter/in des städtischen Jugendcafés am Brink (m/w/d)
Stadt Emmerich am Rhein Der Bürgermeister, New Bremen, OH, United States
Leiter/in des städtischen Jugendcafés am Brink (m/w/d)
In Vollzeit oder in Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von mindestens 25 Wochenstunden.
Für Kinder, Familien und junge Menschen bestehen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vielfältige Förderungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote. Der Fachbereich 4 – Jugend, Schule und Sport nimmt auf dieser gesetzlichen Grundlage das Aufgabenspektrum des Jugendamtes wahr und ist darüber hinaus als Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten von sechs Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen verantwortlich. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Förderung des Vereinssportes und die Zusammenarbeit mit den Sportverbänden.
Das städtische Jugendcafé am Brink ist eine kommunale Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit vier hauptamtlichen Mitarbeitern, unterstützt von zwei Bundesfreiwilligendienstleistenden und Mini-Jobbern. Mehr über die Angebote und Inhalte des Jugendcafés erfahren Sie auf der Homepage www.am-brink.de.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Stelle gehören:
Eigenverantwortliche Personaleinsatzplanung und Dienstplangestaltung
Eigenverantwortliche Auswahl von (studentischen) Praktikanten sowie deren Anleitung
Verwaltung und Einsatz kommunaler Mittel
Administrative Aufgaben
Betreuung der Kinder und Jugendlichen im offenen Bereich des städt. Jugendcafés am Brink
Planung und Durchführung von kurz-, mittel- und langfristigen Freizeitangeboten, Projekt- und Gruppenangeboten
Organisation und Betreuung von Aktionen und Ausflügen im Rahmen von Ferienprogrammen
Kooperation mit den örtlichen Schulen
Planung und Durchführung von Veranstaltungen
Einzelfallhilfe und Beratungsangebote
Kooperation und Vermittlung an andere Fachdienste
Notwendiges fachliches Anforderungsprofil:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Bachelor) in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung
alternativ: abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Bachelor) in einem sozialwissenschaftlich einschlägigen Bereich mit nachgewiesener Erfahrung in der Leitung, Organisation und Durchführung pädagogischer Angebote sowie in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Wünschenswert sind:
Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Nachgewiesene Personalführungskompetenz
Kenntnisse des SGB VIII und der Gesetze des Jugendschutzes
Darüber hinaus werden von dem/der Bewerber/in die folgenden sozialen und persönlichen Kompetenzen erwartet:
Akzeptierende Haltung gegenüber einer vielfältigen Jugendkultur
Sicheres und kompetentes Auftreten
Hohes Maß an Engagement, Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Eigenständigkeit sowie ausgeprägte Teamfähigkeit
Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung (nachmittags, abends und am Wochenende)
Führerschein Klasse B
Unser Angebot:
Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD‑SuE)
Es handelt sich um eine Stelle mit einem Arbeitsumfang von mindestens 25 Wochenstunden bis zu 39 Wochenstunden
Zahlung vermögenswirksamer Leistungen, ein jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung
Attraktive und vielfältige Fort‑ und Weiterbildungsmöglichkeiten
Zusätzliche Altersvorsorge bei der RZVK
Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
Möglichkeit zum Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX
Weitere Ansprechpartner:
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich 4 – Jugend, Schule und Sport Frau Anja Bremer (Tel.: 02822 / 75‑1402) zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich 1 – Zentrale Dienste ist Frau Martina Lebbing (Tel.: 02822 / 75‑1101).
#J-18808-Ljbffr
In Vollzeit oder in Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von mindestens 25 Wochenstunden.
Für Kinder, Familien und junge Menschen bestehen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vielfältige Förderungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote. Der Fachbereich 4 – Jugend, Schule und Sport nimmt auf dieser gesetzlichen Grundlage das Aufgabenspektrum des Jugendamtes wahr und ist darüber hinaus als Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten von sechs Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen verantwortlich. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Förderung des Vereinssportes und die Zusammenarbeit mit den Sportverbänden.
Das städtische Jugendcafé am Brink ist eine kommunale Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit vier hauptamtlichen Mitarbeitern, unterstützt von zwei Bundesfreiwilligendienstleistenden und Mini-Jobbern. Mehr über die Angebote und Inhalte des Jugendcafés erfahren Sie auf der Homepage www.am-brink.de.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Stelle gehören:
Eigenverantwortliche Personaleinsatzplanung und Dienstplangestaltung
Eigenverantwortliche Auswahl von (studentischen) Praktikanten sowie deren Anleitung
Verwaltung und Einsatz kommunaler Mittel
Administrative Aufgaben
Betreuung der Kinder und Jugendlichen im offenen Bereich des städt. Jugendcafés am Brink
Planung und Durchführung von kurz-, mittel- und langfristigen Freizeitangeboten, Projekt- und Gruppenangeboten
Organisation und Betreuung von Aktionen und Ausflügen im Rahmen von Ferienprogrammen
Kooperation mit den örtlichen Schulen
Planung und Durchführung von Veranstaltungen
Einzelfallhilfe und Beratungsangebote
Kooperation und Vermittlung an andere Fachdienste
Notwendiges fachliches Anforderungsprofil:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Bachelor) in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung
alternativ: abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Bachelor) in einem sozialwissenschaftlich einschlägigen Bereich mit nachgewiesener Erfahrung in der Leitung, Organisation und Durchführung pädagogischer Angebote sowie in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Wünschenswert sind:
Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Nachgewiesene Personalführungskompetenz
Kenntnisse des SGB VIII und der Gesetze des Jugendschutzes
Darüber hinaus werden von dem/der Bewerber/in die folgenden sozialen und persönlichen Kompetenzen erwartet:
Akzeptierende Haltung gegenüber einer vielfältigen Jugendkultur
Sicheres und kompetentes Auftreten
Hohes Maß an Engagement, Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Eigenständigkeit sowie ausgeprägte Teamfähigkeit
Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung (nachmittags, abends und am Wochenende)
Führerschein Klasse B
Unser Angebot:
Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD‑SuE)
Es handelt sich um eine Stelle mit einem Arbeitsumfang von mindestens 25 Wochenstunden bis zu 39 Wochenstunden
Zahlung vermögenswirksamer Leistungen, ein jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung
Attraktive und vielfältige Fort‑ und Weiterbildungsmöglichkeiten
Zusätzliche Altersvorsorge bei der RZVK
Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
Möglichkeit zum Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX
Weitere Ansprechpartner:
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich 4 – Jugend, Schule und Sport Frau Anja Bremer (Tel.: 02822 / 75‑1402) zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich 1 – Zentrale Dienste ist Frau Martina Lebbing (Tel.: 02822 / 75‑1101).
#J-18808-Ljbffr